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Leitlinien zur Verwendung von Bisphenol A (BPA)

Leitlinien zur Verwendung von Bisphenol A (BPA)

Im Dezember 2025 wurden die Leitlinien für die Umsetzung der Verordnung 2024/3190 veröffentlicht. Sie sind in Form eines Frage-und-Antwort-Dokuments (Q&As) strukturiert und sollen bei der Umsetzung der Verordnung helfen. Zu folgenden Themen werden Fragen und Antworten bereitgestellt:

  • Anwendungsbereich (z. B. "Fallen Papier und Pappe unter das Verbot?")
  • Andere Bisphenole und Derivate (z. B. "Ab wann ist ein gefährliches Bisphenol als solches eingestuft?")
  • Einhalten der Vorschriften und Prüfung (z. B. "Wer ist für die Ausstellung der Konformitätserklärung (Declaration of Compliance - DoC) zuständig?")
  • Inverkehrbringen (z. B. "Was ist mit aus Drittländern eingeführten Lebensmittelkontaktmaterialien?")
  • Übergangsbestimmungen (z. B. "Wie sieht es mit den Übergangsfristen für eingeführte Lebensmittelkontaktmaterialien aus?")

 

Übergangsbestimmungen

 

Ein Diagramm am Ende des Dokuments bietet einen Überblick über die Übergangsfristen für FCMs im Geltungsbereich der Verordnung. Die Tabelle dient nur zur Veranschaulichung und deckt nicht alle Szenarien für jeden einzelnen Unternehmer ab. Sie sollte in Verbindung mit den Antworten auf die vorangegangenen Fragen und mit der Verordnung 2024/3190 gelesen werden. Einige der Übergangsbestimmungen für fertige Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände wurden inzwischen durch die Verordnung (EU) 2026/250 der Kommission vom 2. Februar 2026 zur Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/3190 präzisiert. „Damit die Zeit dafür ausreicht, die Anwendungen für diese Arten von Verpackungen für den kommerziellen Maßstab zu skalieren, und um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, ist es somit angezeigt, das erstmalige Inverkehrbringen fertiger Lebensmittelkontaktgegenstände, bei denen mit BPA hergestellte Lacke und Beschichtungen verwendet werden, insbesondere bei Verpackungen zur Konservierung von Obst, Gemüse und verarbeiteten Fischereierzeugnissen, während eines Zeitraums von 36 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu gestatten.“

Weitere Informationen finden Sie in den Leitlinien für die Durchführung der Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

Welche Auswirkungen hat dies z.B. auf O-Ringe aus Fluorkautschuk, die bislang für den Kontakt mit Lebensmitteln freigegeben waren, in denen aber Bisphenol-Derivate enthalten sind? Grundsätzlich sind diese von den Beschränkungen nach (EU) 2024/3190 betroffen und seit dem 20. Januar 2025 in diesem Materialien eingeschränkt.

Die neue Verordnung enthält Übergangsfristen für Artikel mit Lebensmittelkontakt, die unter Verwendung von Bisphenol-Derivaten hergestellt wurden:

  • Erstmalige Markteinführung ist bis 20. Juli 2026 für wiederverwendbare Artikel mit Lebensmittelkontaktzulässig.
  • Für professionelle Lebensmittelproduktionsanlagenverlängert sich diese Übergangsfrist bis 20. Januar 2028.

Produkte, die innerhalb dieser Fristen in Verkehr gebracht werden, dürfen bis zum 20. Januar 2029 weiterhin auf dem Markt bleiben.

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, haben wir bereits eine bisphenolfreie Alternative entwickelt, die in Kürze als Standard-O-Ring-Lösung für unsere Kunden verfügbar sein wird.

Bitte wenden Sie sich bei konkreten Produkt und Anwendungsfragen an unsere Anwendungstechnik.

 

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