Innovative Elastomere für den Einsatz konform EG 1935:2004 und metalldetektierbar

Innovative Elastomere für den Einsatz im Kontakt mit Lebensmitteln

Erweiterung unseres Halbzeuglagers im Bereich EG 1935:2004 konformer Elastomere!

Seit Jahren können wir lebensmittelkonforme Elastomere  aus NBR und EPDM in weiß oder FKM in Braun anbieten. Diese Werkstoffe haben sich in allen Bereichen der Lebensmittelproduktion bewährt und sind Teil unseres Halbzeuglagers. Seitens unserer Kunden wurde immer wieder der Wunsch geäußert, die Elastomere auch in Blau beziehen zu können. In Zusammenarbeit mit unserem Halbzeuglieferanten verfügen wir in unserem Halbzeuglager jetzt auch über eine breite Palette innovativer Elastomere, die nicht nur die Vorgaben nach EG 1935:2004 und FDA erfüllen sondern auch die für den Lebensmittelbereich bevorzugte Farbe Blau haben. Je nach Einsatzparametern und Kundenanforderungen können wir so Dichtungelemente aus NBR, EPDM oder FKM nach Norm oder Kundenwunsch fertigen und liefern.

Die blauen Elastomertypen auch in der metalldetektierbaren Variante!

Das Blau steht optisch für die international geltende Hygiene-Design-Farbe. Das Besondere: „Das Blaue“ ist auch detektierbar lieferbar. Dies steuert in der Praxis z.B. ein Klappkasten mit Metalldetektor. Dass Teile des Dichtung, zum Beispiel durch fehlerhafte Montage, in den Produktionsprozess gelangen, kann dadurch vermieden werden. So kann ein weiteres Sicherheitsplus gegen Produktverunreinigung gesetzt werden.

Warum ist eine Konformität nach EG 1935/2004 so wichtig in Europa?

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben 2004 eine Verordnung – EG 1935/2004 – für alle im Kontakt mit Lebensmitteln eingesetzten Materialien zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken erlassen. Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen so hergestellt sein, dass unter normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen die Gesundheit der Verbraucher nicht gefährdet wird, keine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel eintritt und
es nicht zu einer Beeinträchtigung der geruchlichen und geschmacklichen Eigenschaften der Lebensmittel kommt.
Die Verordnung EG 1935/2004 gilt seit dem 3. Dezember 2004 als unmittelbar anwendbares und bindendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft.

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Innovative Elastomere für den Einsatz konform EG 1935:2004 und metalldetektierbar

Innovative Elastomere für den Einsatz im Kontakt mit Lebensmitteln

Erweiterung unseres Halbzeuglagers im Bereich EG 1935:2004 konformer Elastomere!

Seit Jahren können wir lebensmittelkonforme Elastomere  aus NBR und EPDM in weiß oder FKM in Braun anbieten. Diese Werkstoffe haben sich in allen Bereichen der Lebensmittelproduktion bewährt und sind Teil unseres Halbzeuglagers. Seitens unserer Kunden wurde immer wieder der Wunsch geäußert, die Elastomere auch in Blau beziehen zu können. In Zusammenarbeit mit unserem Halbzeuglieferanten verfügen wir in unserem Halbzeuglager jetzt auch über eine breite Palette innovativer Elastomere, die nicht nur die Vorgaben nach EG 1935:2004 und FDA erfüllen sondern auch die für den Lebensmittelbereich bevorzugte Farbe Blau haben. Je nach Einsatzparametern und Kundenanforderungen können wir so Dichtungelemente aus NBR, EPDM oder FKM nach Norm oder Kundenwunsch fertigen und liefern.

Die blauen Elastomertypen auch in der metalldetektierbaren Variante!

Das Blau steht optisch für die international geltende Hygiene-Design-Farbe. Das Besondere: „Das Blaue“ ist auch detektierbar lieferbar. Dies steuert in der Praxis z.B. ein Klappkasten mit Metalldetektor. Dass Teile des Dichtung, zum Beispiel durch fehlerhafte Montage, in den Produktionsprozess gelangen, kann dadurch vermieden werden. So kann ein weiteres Sicherheitsplus gegen Produktverunreinigung gesetzt werden.

Warum ist eine Konformität nach EG 1935/2004 so wichtig in Europa?

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben 2004 eine Verordnung – EG 1935/2004 – für alle im Kontakt mit Lebensmitteln eingesetzten Materialien zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken erlassen. Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen so hergestellt sein, dass unter normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen die Gesundheit der Verbraucher nicht gefährdet wird, keine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel eintritt und
es nicht zu einer Beeinträchtigung der geruchlichen und geschmacklichen Eigenschaften der Lebensmittel kommt.
Die Verordnung EG 1935/2004 gilt seit dem 3. Dezember 2004 als unmittelbar anwendbares und bindendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft.

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